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Eilmeldung: Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut in München

Bedauerlicherweise ist in München ein bestätigter Fall der Amerikanischen Faulbrut aufgetreten und das Veterinäramt hat einen Sperrgürtel über das Gebiet gelegt.

 

Damit sich die AFB nicht weiter ausbreitet, sollte auf das Verstellen der Bienenvölker in diesem Jahr verzichtet werden. Sollte der Standortwechsel der Bienen sich nicht vermeiden lassen, durch z.B. Umzug, Kündigung der Standortes, Verkauf von Völkern…, dann fragt beim Veterinäramt nach, ob die Völker vor dem Verstellen kontrolliert werden müssen und ein Gesundheitszeugnis benötigt wird.  

Fängt man in diesem Jahr einen fremden Bienenschwarm, darf er nicht sofort in die Beute gegeben werden. Stattdessen sollte er zuerst in einer Kiste hungern, bis die ersten Bienen zu Boden fallen und ihre Honigblase entleert ist.

Bienenhaltung verpflichtet:

§1a Bienenseuchenverordnung:

„Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. …“

Aus dieser Verordnung geht hervor, dass die Bienenhaltung meldepflichtig ist, auch wenn nur ein einziges Volk gehalten wird. Im Falle eines Ausbruchs der AFB muss das zuständige Veterinäramt alle Bienenvölker kennen und den zuständigen Imker informieren. Das Nicht-Melden ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer hohen Geldbuße geahndet.